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Grundprinzipien von persönlicher Schutzausrüstung – PSA
Was ist PSA?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) müssen Angestellte in vielen Bereichen tragen, nicht nur in Fabriken, sondern auch im Handwerk, auf der Baustelle, im Labor, in Arztpraxen usw.
Unter PSA versteht man:
- Atemschutz
- Gehörschutz
- Augenschutz
- Hautschutzmittel
- PSA gegen Absturz und zum Retten aus Höhen und Tiefen
- Schutzkleidung (Warnkleidung, Arbeitssicherheitsschuhe,...)
Nicht unter PSA fallen z.B. die Uniform oder Arbeits- und Berufsbekleidung, die die Kleidung vor Verschmutzungen schützen soll.
Warum PSA?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und muss vom Arbeitnehmer getragen werden.
Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind das A und O eines jeden Betriebes und sollen stetig erweitert und verbessert werden. Das oberste Ziel ist es, arbeitsbedingte bzw. Berufserkrankungen sowie Unfälle zu verhindern und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern. Das wichtigste Grundprinzip ist die Prävention.
Gesetze und Normen
Europäische Richtlinien
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG), Abzug aus der amtlichen Begründung:
"Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen."
CE Kennzeichnung
Persönliche Schutzausrüstung ist CE kennzeichnungspflichtig nach PSA-Verordnung EU 2016/425 (seit 21.04.2018)
PSA-Bereiche
Wir beraten zu den folgenden Bereichen:
- 01
Absturzsicherung
Die Absturzsicherung besteht aus folgenden Systemen:
- Auffanggurte nach DIN EN 361
- Falldämpfer/Reibungsfalldämpfer nach DIN EN 355
- Verbindungsmittel nach DIN EN 354/DIN EN 362
- Mitlaufende Auffanggeräte nach DIN EN 353
- Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360
- Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
- Auffangsysteme nach DIN EN 363
PSA gegen Absturz muss je nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, allerdings mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden. Das liegt in der Verantwortung des Unternehmers.
- 02
Atemschutz
Atemschutzmasken werden in 3 Typen unterschieden:
- Halbmasken nach DIN EN 149 (für den einmaligen Gebrauch bestimmt)
- wiederverwendbare Halbmasken nach DIN EN 140 (austauschbare Filter)
- Vollmasken nach DIN EN 136 (austauschbare Filter)
Achtung: Je nach Einsatzbereich muss der richtige Filtertyp gewählt werden (Partikelfilter, Gasfilter oder Mehrbereichsfilter)
- 03
Augenschutz
Das Auge ist ein hochsensibles Organ und muss richtig geschützt werden. Gerade im beruflichen Alltag ist das Auge vielen Fremdeinwirkungen ausgesetzt.
Es wird zwischen folgenden Gefahren unterschieden:- mechanische
- thermische
- chemische oder biologische
- Strahlung
- Elektrizität
- 04
Gehörschutz
Gehörschäden sind irreversibel! Lärmschwerhörigkeit entsteht über lange Zeit und oft unbemerkt.
Lärmquellen werden häufig unterschätzt, weil man sich an sie gewöhnt und eine Lärmschwerhörigkeit nicht schmerzt.
Achtung: Je nach Einsatz muss der richtige Gehörschutz gewählt werden. - 05
Kopfschutz
Schutzhelme nach EN 397 müssen getragen werden, wenn die Gefahr besteht, dass man von sich selbst bewegenden Gegenständen verletzt wird.
Anstoßkappen nach EN 812 können getragen werden, wenn man Gefahr läuft, sich an feststehenden Gegenständen zu verletzen.
- 06
Schutzhandschuhe/Hautschutz
Schutzhandschuhe sind in vielen Berufen besonders wichtig. Sie sind immer zu tragen, wenn mit rauen Materialien oder scharfkantigen und spitzen Gegenständen gearbeitet wird.
Normen für Schutzhandschuhe:
EN 420 wesentliche Anforderungen
EN 374 chemische Gefahren & Mikroorganismen EN 388 mechanische Gefahren EN 407 thermische Risiken (Hitze & Feuer) EN 421 ionisierende Strahlung & radioaktive Kontamination EN 511 Gefahren durch Kälte Hautschutz besteht aber vor allem aus Reinigung und Pflege.
Auch hierfür bieten wir Ihnen Beratung und geeignete Produkte. - 07
Sicherheitsschuhe
An Sicherheitsschuhe gibt es verschiedene Anforderungen.
Sie sind zu tragen wenn mit der mögichen Verletzung des Fußes zu rechnen ist, wie z.B. fallende schwere Gegenstände, die den Fuß einklemmen oder quetschen können oder spitze herumliegende Gegenstände, in die man treten könnte. Das Tragen der Sicherheitsschuhe wird durch das Arbeitsumfeld und die dortige Verletzungsgefahr bestimmt und ist nicht zwangsläufig an bestimmte Berufsfelder gebunden.
Sie werden in mehrere Klassen unterteilt und müssen je nach Einsatzbereich gewählt werden:
EN ISO 20345 EN ISO 20346 EN ISO 20347 Anforderungen SB PB OB Basisschuh S1 P1 O1 Basisschuh plus: geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Kraftstoffbeständig S1P P1P O1P Schuh S1/P1/O1 plus: Durchtrittsicherheit S2 P2 O2 Schuh S1/P1/O1 plus: Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme S3 P3 O3 Schuh S2/P2/O2 plus: Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle S4 / / Schuh S1/P1/O1 der Klassifizierung II (Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhe, keine Lederschuhe) S5 / / Schuh S3/P3/O3 der Klassifizierung II (Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhe, keine Lederschuhe) - 08
Warnschutz
Um wahrgenommen zu werden, muss sich eine Person vom Hintergrund abheben. Warnschutzbekleidung ist für Menschen, die auf verkehrsnahen Flächen oder unmittelbar im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs arbeiten, unverzichtbar.
Auch hier gibt es verschiedene Risikostufen:
- Klasse 1: bei Straßen mit ausreichenden Sichtverhältnissen und geringer Verkehrsbelastung, Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h oder weniger, bzw. bei kurzer Anwesenheit auf einer Arbeitsstelle
- Klasse 2: bei Straßen mit ausreichenden Sichtverhältnissen und geringer Verkehrsbelastung, Geschwindigkeiten von ca. 60 km/h oder weniger, bzw. bei kurzer Anwesenheit auf einer Arbeitsstelle
- Klasse 3: bei Straßen mit schlechten Sichtverhältnissen oder großer Verkehrsbelastung, Geschwindigkeiten von ca. 60 km/h oder mehr
- 09
Chemikalien- und Lichtbogenschutz
In vielen Tätigkeitsfeldern ist der Chemikalienschutz relevant, z. B. Gesundheitswesen, Transportgewerbe, Feuerwehr, Chemieindustrie und Kanalreinigung. Außerdem ist es wichtig, mit dem richtigen An- und Auskleiden der Schutzkleidung vertraut zu sein.
Chemikalienschutz nach EN 14325 wird gegen folgende Gefahren eingesetzt:
- Flüssigkeiten
- Stäube und Partikel
- Gase
- biologische Gefahrstoffe
- Krankheitserreger
Lichtbogenschutz nach EN 61482-1-2 besteht aus Schutzkleidung gegen thermische Gefahren und elektrische Störlichtbogen.
- 10
Hitze- und Schweißerschutz
Für bestimmte Anwendungsbereiche ist das Tragen von Schutzkleidung gegen Flammen (Code A), Hitze (Code B), Strahlungswärme (Code C), Spritzer von geschmolzenem Metall (Code D/E) oder Kontaktwärme (Code F) vorgesehen.
- 11
Kälteschutz
Kälteschutzbekleidung ist vor Allem im Kühl- und Tiefkühlbereich in der Lebensmittellagerung erforderlich. Auf Grund der Dauer, Temperatur und Bewegung muss die entsprechend klassifizierte Bekleidung gewählt werden.
EN 14058:2004 Schutz gegen Kälte EN 343 Schutz gegen Regen - 12
ESD-Bekleidung
ESD-Bekleidung schützt vor elektrostatischen Ladungen und Entladungen.
PSA gegen elektrostatische Ladungen (ESD) dient ausschließlich zum Schutz von empfindlichen elektronischen Bestandteilen im Laufe der Produktion.
Achtung: ESD-Bekleidung darf z.B. nicht von Elektrikern getragen werden, da keine elektrische Isolation gewährleistet ist.
Hautschutz
UV-Schutz
UV-Strahlung kann verschiedene gesundheitliche Schäden der Haut verursachen, im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs. Alle gesundheitsschädlichen Konsequenzen von zu hoher UV-Belastungen, können effektiv mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden.
Haut- und Handschutz
Somit ist deren Sicherheit ein großes Thema der PSA. Besonders ausschlaggebend ist der korrekte Schutz der Hände – hier vor Allem die richtige Reinigung. Wenn schon zuerst die Poren der Hände richtig geschützt werden, können im Anschluss aggresivere Handwaschpasten vermieden werden. Außerdem sind für gesunde Haut auf den Händen auf lange Zeit abschließende Pflegeprodukte empfohlen.
Hautschutzplan
- 01
Schutz
Korrekte Vorbeugung schützt vor den größten Schäden
Präventive Hautschutzprodukte werden vor und während der Arbeit sowie nach Arbeitspausen angewendet.
- 02
Reinigung
Nicht nur sauber, sondern rein
Hautreinigungsmittel müssen eine gründliche Reinigung gewährleisten, ohne dabei beruflich strapazierte Haut zusätzlich zu belasten.
- 03
Pflege
Für Gesunde Haut – auf lange Zeit
Hautpflegeprodukte werden grundsätzlich nach der Arbeit auf der gereinigten, also sauberen und trockenen Haut angewendet.
PSA-Kategorien
*Bei PSA-Kategorie III gilt: "Besondere Unterweisung", das heißt, der Unternehmer muss den Arbeitnehmern die korrekte Benutzung mit Unterweisungen und Übungen vermitteln. Die Übungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden. Ziel ist sowohl die sichere Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen sowie das richtige Verhalten in kritischen Situationen.
Wichtig: Eine jährliche Unterweisung mit Übungen ist Pflicht.
Wartung
Wenn es um die Absturzsicherung geht, muss das Equipment mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten, auf den einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Unser Service beinhaltet diese Wartung auch vor Ort mit der dazugehörigen nötigen Dokumentation.
Mitarbeiter geschützt?
Das ist mit Sicherheit richtig!
Unsere Spezialisten beraten Sie gerne ...
… zu den gesetzlichen Vorgaben, Anwendungen und Einsatzgebieten der PSA – und das kostenlos!
TopHaus AG
Bereich PSA
W.-Gebert-Deeg-Straße 7
I-39100 Bozen (BZ)
Andreas Eberhöfer
Zertifizierter Fachberater PSA
Zonen Burggrafenamt und Vinschgau
Mobil 346 81 33 290
andreas.eberhoefer_at_tophaus.com
Markus Gisser
Zertifizierter Sachkundiger PSA
Zonen Bozen und Umgebung, Unterland und Trentino
Mobil 348 61 85 426
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Philipp Zelger
Technischer Verkaufsberater Baumarkt
Zonen Eisacktal, Wipptal, Pustertal, Gröden und Schlern
Mobil 333 47 42 833
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