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Warum eine Absturzsicherung
Es ist erwiesen, dass die meisten tödlichen Unfälle auf Stürze aus großer Höhe zurückzuführen sind. Das Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers und sollte nicht vernachlässigt werden.
Im Falle eines Sturzes mit oder ohne Todesfolgen können folgende Personen zur Verantwortung gezogen werden: Bauherr bzw. Eigentümer, Besitzer, Geschäftsführer (im Falle eines Unternehmens), Kondominiumsverwalter, Betriebsinhaber, Mieter, Planer und Handwerker. Das Strafrecht sieht Geld- und Freiheitsstrafen vor.
Wussten Sie, ...
... dass jedes Dach durchschnittlich 4 Mal pro Jahr begangen werden muss?
- Kaminkehrer
- Antennentechniker
- Wartung Dach (Austausch Dachziegel, Säuberung Dachrinnen usw.)
- Wartung Anlagen (Photovoltaik-, Solar-, Klimaanlagen usw.)
... dass 47 % der tödlichen Unfälle am Bau Abstürze sind, die hauptsächlich bei Wartungsarbeiten passieren?
Jeder Befugte kann aufgrund fehlender Absturzsicherheitsmaßnahmen das Betreten des Daches und somit die notwendigen Arbeiten verweigern.
... dass ein Absturzsicherungssystem aus 3 Grundelementen besteht?
1. Absturzsicherheitssystem gemäß UNI EN 795 (z. B. Anker, Seile, Haken usw.)
2. Persönliche Schutzausrüstung gemäß UNI EN 363 (z. B. Gurt, Helm usw.)
3. Vorrichtung zur Bergung Verunglückter (z.B. Dreifuß, Flaschenzug usw.)
Simulation
Simulation eines Falles einer Masse von 100 kg verbunden mit einem Absturzsicherheitssystem gemäß UNI EN 795 und ausgestattet mit einer PSA (persönliche Schutzausrüstung) gemäß UNI EN 363
Schon ab einer Fallhöhe von 2 Metern ist die Aufprallgeschwindigkeit 6,2 m/s. Das entspricht einer Geschwindigkeit von 22 km/h. Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit einem Fahrrad mit dieser Geschwindigkeit ungebremst auf eine Betonwand. Angenommen, die Masse des Objekts beträgt 100 kg, so ist die zu absorbierende Energie ca. 2 kJ. Somit ist das Objekt beim Aufprall 600 kg schwer, was wiederum 6 kN entspricht.
Der menschliche Körper kann eine Belastung über 12 kN nicht aushalten. Bei höheren Belastungen können die Schäden für den Körper irreparabel oder sogar tödlich sein.
Deshalb müssen die Benutzer immer mittels PSA (persönliche Schutzausrüstung) gemäß UNI EN 363 am Absturzsicherheitssystem fixiert sein. Diese sorgt dafür, dass nie eine höhere Kraft als 6 kN auftritt.
Gesetze und Normen
Einführung:
Durch das G.v.D. 81/08 mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, dem Einheitstext zum Arbeitsschutz, wurden die vorherigen Gesetze und Verordnungen im Bereich Sicherheit im Wortlaut überprüft und aufgehoben, unter anderem das Dekret des Präsidenten der Republik (DPR) 547/55, das Dekret 164/56, das Dekret 494/96; die vorherigen Bestimmungen wurden teilweise nachgebessert und wieder aufgenommen, wobei die Entwicklung der Arbeitswelt und die neue Sensibilität, die zum Thema Arbeitssicherheit entstanden ist, berücksichtigt wurden.
Vor allem Titel IV Kapitel 2 des G.v.D. 81/08 enthält die überarbeitete Version des ehemaligen DPR 164/56 mit wichtigen Neuerungen:
Einheitstext zur Sicherheit am Arbeitsplatz
G.v.D. 9. April 2008, Nr. 81
Durchführung des Artikels 1 des Ges. vom 3. August 2007, Nr. 123, in Sachen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Art. 107: Definition
Im Sinne der Bestimmungen in diesem Abschnitt gilt als Höhenarbeit: Arbeitstätigkeit, bei welcher der Arbeitnehmer einem Absturzrisiko aus der Höhe von mehr als 2 m gegenüber dem stabilen Untergrund ausgesetzt ist.
Link zum Gesetzestext (wichtig sind die Artikel 111-117)
Das gesetzesvertretende Dekret 81/2008 ist ein nationales Gesetz und verpflichtet somit die Verwendung von Absturzsicherheitssystemen gemäß UNI EN 795:2002 in Italien. Die Nichterfüllung hat administrative und strafrechtliche Strafen zufolge.
Normen
Zu beachten sind auch die folgenden wichtigsten UNI-Normen:
- UNI EN 795-2012 (Dispositivi individuali per la protezione contro le cadute: Dispositivi di ancoraggio)
- UNI 11578/2015 (Dispositivi di ancoraggio destinati all’installazione permanente: Requisiti e metodi di prova)
- UNI 11560-2014 (Sistemi di ancoraggio permanenti in copertura: Guida per l'individuazione, la configurazione, l'installazione, l'uso e la manutenzione)
- UNI EN 353 (Dispositivi di protezione individuale contro le cadute dell’alto: Dispositivi anticaduta di tipo guidato comprendenti una linea di ancoraggio flessibile)
- UNI EN 355 (Dispositivi di protezione individuale contro le cadute dell’alto: Assorbitori di energia)
- UNI EN 362 (Dispositivi di protezione individuale contro le cadute dell’alto: Connettori)
- UNI EN 363 (Nella norma sono specificati la terminologia e i requisiti generali per i sistemi di arresto della caduta che servono da DPI)
- UNI EN 364 (Dispositivi di protezione individuale contro le cadute dell’alto: Metodi di prova)
- UNI EN 365 (Dispositivi di protezione individuale contro le cadute dell’alto: Requisiti generali per le istruzioni, l’uso e la marcatura)
Vier Schritte zur Sicherheit
- 01
Lokalaugenschein
Um ein Vorprojekt samt maßgeschneidertem Angebot ausarbeiten zu können, ist ein Lokalaugenschein unerlässlich. Deshalb bieten wir diesen kostenlos an, um die genauen Gegebenheiten auf der Baustelle festzustellen. Eine fachmännische Analyse hilft schon im Vorfeld, Fehlerquellen zu vermeiden.
- 02
Planung
Unsere spezialisierten Techniker erarbeiten für Sie die optimale Lösung. Dabei werden Wirtschaftlichkeit, Normen sowie die Charakteristiken des jeweiligen Daches berücksichtigt.
Im Projekt werden auch die verschiedenen Elemente definiert, welche zur Erstellung des Absturzsicherheitssystems gebraucht werden. Enthalten ist auch die Auflistung der einzelnen Elemente sowie deren Position auf einer grafischen Darstellung des Daches. - 03
Montage
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Bei der Montage erhalten Sie Handbuch und Montageanleitung. Falls gewünscht können wir auch spezifische Schulungen anbieten. Den zur Kollaudierung notwendigen Tirfor und Dynamometer haben wir für Sie im Haus. - 04
Wartung
Laut UNI EN 795 ist die Wartung laut Angaben des Herstellers, auf jeden Fall alle zwei Jahre, vorgeschrieben. Bei sämtlichen ordentlichen und außerordentlichen Wartungsarbeiten können wir Ihnen gerne behilflich sein.
Klassen
Klasse A1
Einzelanschlagpunkte zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen
• Zur Sicherung von maximal einer Person
• Für Belastungen in alle Richtungen
Klasse A2
Einzelanschlagpunkte zur Befestigung an geneigten Dächern
• Zur Sicherung von maximal einer Person
• Für Belastungen nur in der Richtung der Dachneigung
Klasse B
Transportierbare, vorübergehend bzw. provisorisch angebrachte Anschlageinrichtungen
• z.B. Querträger, Trägerklemmen, Dreifuß
Klasse C
Anschlageinrichtungen mit horizontalen beweglichen Führungen (Lebenslinien mit Stahlseilen)
• Zur Sicherung von mehreren Personen
• Ausgelegt, um orthogonale Belastungen zur Achse des Seilsicherungssystems auszuhalten
Klasse D
Anschlageinrichtungen mit horizontalen starren Führungsschienen
• Zur Sicherung von mehreren Personen
• Ausgelegt, um orthogonale Belastungen zur Achse des Schienensicherungssystems auszuhalten
Klasse E
Anschlageinrichtungen für horizontale Flächen gehalten vom Eigen- bzw. Gegengewicht
• Zur Sicherung von mehreren Personen
• Mobile Ankerpunkte
Katalog
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Bereich Sicherheit am Dach
W.-Gebert-Deeg-Straße 7
I-39100 Bozen (BZ)
Georg Kantioler
Technischer Leiter "Absturzsicherung"
Tel. 0471 098 861
Mobil 335 76 02 818
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