Baumarkt - Angebote
Energetische Gebäudesanierung
Innerhalb der EU sind die Gebäude verantwortlich für 36 % der Treibhausgasemissionen und mit rund 40 % die größten Energiefresser, sogar vor dem Verkehr und der Industrie. Dieser Energiebedarf wird immer noch zu 60 - 70 % mit fossilen Brennstoffen gedeckt und produziert gigantische Mengen an CO2.
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Energie einsparen – Kosten senken
In Südtirol gibt es rund 100.000 Wohnungen, die älter sind als 30 Jahre. Diese Gebäude haben einen Durchschnittsverbrauch an Heizenergie, der drei Mal so hoch ist, als der eines sanierten Gebäudes. Hauptverantwortlich hierfür ist eine unzureichend gedämmte Gebäudehülle.
- Wärmedämmung zählt zu den wirksamsten Maßnahmen, um Heizenergie zu sparen und -kosten zu senken.
- Energetisches Sanieren schützt auch vor sommerlicher Überhitzung!
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Wohlfühlen
Ungedämmte Gebäude bieten einen schlechten Wohnkomfort, da sich die kalten Oberflächen negativ auf das Raumklima auswirken. Auch Schimmelbefall ist eine Folge ungedämmter Wände, Decken oder Wärmebrücken.
Eine Dämmung erhöht die Oberflächentemperaturen und steigert den Wohnkomfort erheblich. Zugleich unterbindet sie die Schimmelbildung. Im Winter sinkt die Raumtemperatur selbst in der Nacht kaum ab.
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Umweltschutz
Mit einer energetischen Gebäudesanierung tragen Sie dazu bei, die Umwelt zu schonen. Die Einsparung an Heiz- und Kühlenergie reduziert die CO2-Emissionen deutlich. Die Lebensdauer des Gebäudes wird verlängert und das Erscheinungsbild erneuert.
Europaweit sind schlecht gedämmte Gebäude die größten Energiefresser und somit die größte Quelle des CO2-Ausstoßes. Fossile Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl werden zunehmend knapper und lassen damit auch zukünftig die Energiepreise weiter steigen.
- Leisten Sie selbst einen Beitrag zum Umweltschutz!
- Werden Sie unabhängiger!
Jährlicher Heizölverbrauch und CO2-Ausstoß für eine 100 m² Wohnung
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Nachhaltigkeit
Die Bestandssanierung bringt zusätzlich zur Einsparung an Energie und Reduzierung von umweltschädlichen Emissionen weiteres Sparpotential mit sich: Weniger Ressourcen werden verbraucht und wertvoller Baugrund wird gespart.
- Der kostengünstige Weg zum Eigenheim
- Einfamilienhäuser werden zu Mehrgenerationenhäusern
Die Verwendung naturnaher, umweltschonender und gesundheitlich unbedenklicher Baumaterialien und Dämmstoffe ist ein wichtiger Schritt hin zu nachhaltigem Handeln. Auch der Energieverbrauch bei Herstellung, Transport und späterer Entsorgung spielt eine wesentliche Rolle.
Natürlich Bauen – gesund Wohnen
Nur in Räumen mit natürlichen Baustoffen fühlt man sich richtig wohl. Deshalb ist es wichtig, sich eingehend über Baustoffe zu informieren. Gute Raumluftqualität garantiert gesundes Wohnklima.
Ihr Energie-Spar-Paket
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Berechnen
Nach einem unverbindlichen Lokalaugenschein durch unsere KlimaHaus-Energieberater wird Ihr Gebäude im Detail analysiert. Wir ermitteln die Wärmeverluste der verschiedenen Bauteile (Wände, Dach, Decken und Fenster) und schlagen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vor. Die Ergebnisse werden in einer Dokumentation zusammengefasst. Zugleich erfahren Sie die derzeitige sowie zukünftige KlimaHaus-Klasse Ihrer Immobilie.
- Ihr Gebäude wird zum KlimaHaus.
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Dämmen
Wir beraten Sie im Detail bei der Auswahl der geeigneten Dämmstoffe. Für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten stehen Ihnen verlässliche Handwerker zur Verfügung.
- In einem gedämmten Haus fühlt man sich einfach wohl.
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Sparen
Nach der energetischen Gebäudesanierung sparen Sie bis zu 80 % an Heizkosten. Die Arbeiten werden großzügig von der öffentlichen Hand gefördert (steuerliche Abschreibungen und Landesbeiträge). Wir beraten Sie im Detail und sind behilflich, die maximalen Förderungen auszuschöpfen. Dank der Beiträge und der Energieeinsparung amortisiert sich die energetische Gebäudesanierung bereits in kurzer Zeit. Zudem steigt der Wert Ihrer Immobilie.
- Noch nie war Sanieren so günstig!
Steuerliche Abschreibungen, Landesbeiträge und Kubaturbonus
Die Sanierung der Bestandskubatur wird durch steuerliche Abschreibungen und Landesbeiträge großzügig gefördert. Es können beide Förderungen beansprucht werden, allerdings sind die verschiedenen Förderungen für ein und dieselbe Rechnung nicht kumulierbar.
Der Steuerbonus wird in jährlichen Raten über den Lohnstreifen bzw. über die Rente ausbezahlt. Selbstständige setzen von der IRPEF/IRES ab.
Zusätzlich zu den finanziellen Förderungen wird die energetische Gebäudesanierung in vielen Fällen mit dem Energie- bzw. Kubaturbonus belohnt.
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Sanierung/Instandhaltung (Bonus Casa)
Erstwohnung
Bei der Erstwohnung werden 50 % der Kosten für Sanierungsmaßnahmen und/oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (interne Umbaumaßnahmen und Außengestaltung) rückvergütet – 50 % von max. 96.000 € = 48.000 €.
Der Steuerbonus wird in 10 Jahresraten rückerstattet.
Nicht-Erstwohnung
Bei der Nicht-Erstwohnung (z.B. Zweit- und Drittwohnung usw.) werden 36 % der Kosten für Sanierungsmaßnahmen und/oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (interne Umbaumaßnahmen und Außengestaltung) rückvergütet – 36 % von max. 96.000 € = 34.560 € pro Wohneinheit.
Der Steuerbonus wird in 10 Jahresraten rückerstattet.
Zusätzlich können noch Kosten für die energetische Sanierung von gemeinsamen Anteilen (Kondominium) mit den oben genannten Prozentsätzen steuerlich abgeschrieben werden.
Im Zuge einer Sanierung kann weiterhin der Möbelbonus von 50 % (pro Wohneinheit) in Anspruch genommen werden – 50% von max. 5.000 € = 2.500 € pro Wohneinheit.
Zu beachten: Bei Einkommen über 75.000 € werden die jährlichen Absetzbeträge gedeckelt, siehe hierzu Punkt "04 Deckelung Absetzbeträge".
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Energetische Sanierung (Ecobonus)
Erstwohnung
Bei der Erstwohnung werden 50 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen rückvergütet – bis zu max. 60.000 €.
Der Steuerbonus wird in 10 Jahresraten rückerstattet.
Nicht-Erstwohnung
Bei der Nicht-Erstwohnung (z.B. Zweit- und Drittwohnung usw.) werden 36 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen rückvergütet – bis zu max. 60.000 € pro Wohneinheit.
Der Steuerbonus wird in 10 Jahresraten rückerstattet.
Zusätzlich können noch Kosten für die energetische Sanierung von gemeinsamen Anteilen (Kondominium) mit den oben genannten Prozentsätzen steuerlich abgeschrieben werden.
Rechenbeispiel
Beheizte Fläche 200 m² Heizenergiebedarf 4.000 l Heizöl (= 20 l pro m² und Jahr) Sanierungsmaßnahmen
Außenwände 14 cm Fassadendämmung Dachbodendecke 16 cm Dämmplatten von oben verlegt Kellerdecke 8 cm Deckendämmung Kosten Sanierungsmaßnahmen 60.000 € (inkl. MwSt.) Steuerabsetzbetrag 50 % (für Erstwohnung) - 30.000 € Nettobetrag der Investition 30.000 € Einsparung Heizkosten
Durch diese Sanierungsmaßnahmen wird der Heizenergiebedarf von 4.000 l Heizöl auf 1.000 l gesenkt (= 5 l pro m2 und Jahr). Dadurch ergibt sich eine Einsparung von jährlich 3.000 l Heizöl. Bei einem Preis von 1,50 € pro Liter steht der Investition eine jährliche Ersparnis an Heizkosten von 4.500 € gegenüber.
Der Steuerbonus wird in 10 Jahresraten rückerstattet. In unserem Rechenbeispiel wären das 3.000 € jährlich.
Somit amortisiert sich die Investition bereits nach 6,67 Jahren (30.000 € : 4.500 € = 6,67 Jahre).
Zu beachten: Bei Einkommen über 75.000 € werden die jährlichen Absetzbeträge gedeckelt, siehe hierzu Punkt "04 Deckelung Absetzbeträge".
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Bonus zum Abbau von architektonischen Barrieren
Maßnahmen zum Abbau von architektonischen Barrieren z.B. Eliminierung von Hindernissen wie Stufen, Ausführung von Rampen, Einbau eines Aufzuges, usw. können mit 75 % von der Steuer abgesetzt werden. Die Absetzbeträge werden nach Art der Wohnung (z.B. autonome Wohnung oder Kondominium) variabel gedeckelt.
Der Steuerbonus wird in 5 Jahresraten rückerstattet.
Die Förderung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und setzt die Anwesenheit einer beeinträchtigten Person nicht voraus.
Zu beachten: Bei Einkommen über 75.000 € werden die jährlichen Absetzbeträge gedeckelt, siehe hierzu Punkt "04 Deckelung Absetzbeträge".
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Deckelung Absetzbeträge
Ab dem Jahr 2025 werden die maximalen Absetzbeträge bei einem Einkommen von über 75.000 € wie folgt gedeckelt:
Grundbeträge
14.000 € für Einkommen von 75.000 € - 100.000 €
8.000 € für Einkommen über 100.000 €Neben dem Einkommen wird auch die Zusammensetzung der Familie berücksichtigt. Der Grundbetrag (14.000 € oder 8.000 €) wird mit einem Koeffizienten multipliziert, der bei Vorhandensein von steuerlich zu Lasten lebenden Kindern variiert.
Koeffizient
- 0,50 wenn keine Kinder vorhanden sind
- 0,70 bei einem Kind
- 0,85 bei zwei Kindern
- 1,00 bei mehr als zwei Kindern oder bei mindestens einem Kind mit einer Behinderung (Gesetz 104/1992)
Beispiel
Ein Steuerpflichtiger mit einem Einkommen von 90.000 € – ohne unterhaltsberechtigte Kinder – hat Anspruch auf einen maximalen Absetzbetrag in Höhe von 7.000 € (14.000 € x 0,50 = 7.000 €).
Im Gegensatz dazu hat ein Steuerpflichtiger mit demselben Einkommen, aber mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern, einen Absetzbetrag von 11.900 € (14.000 € x 0,85 = 11.900 €).
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Landesbeiträge*
Amt für Energie und Klimaschutz
Das Amt für Energie und Klimaschutz gewährt für Private verschieden hohe Beiträge der anerkannten Kosten je nach Gebäudetyp, erbaut vor Jänner 2005.
Klimahaus B bzw. R Klimahaus C bzw. Denkmal- und Ensembleschutz Kondominien 80 % 50 % andere Gebäude 50 % 40 % - Wärmedämmung von Dächen, obersten Geschossdecken und Dachbegrünung
- Wärmedämmung von Außenmauern, Terassen und Balkone usw.
- Wärmedämmung von untersten Geschossdecken
- Photovoltaikanlagen mit evtl. Speicherbatterien für Kondominien
- Thermische Solaranlagen zur zentralen Warmwasserbereitung in Kondominien
- Planung, Bauleitung, Gebäudezertifizierung und Luftdichtheitsmessung
Weitere Landesbeiträge
- Austausch von Öl- und Gaskesseln in Miteigentumsgebäuden (40 %)
- Thermische Solaranlagen (40 %)
- Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (40 %)
- Photovoltaik- und Windkraftanlagen ohne Netzanschluss (40 %)
Amt für Wohnbauförderung
Das Amt für Wohnbauförderung gewährt Förderungen für die Wiedergewinnung der Erstwohnung bzw. für die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen.
Bei diesen Förderungen handelt es sich um Schenkungsbeiträge, die einmalig ausbezahlt werden.Die Wohnung muss mindestens 25 Jahre alt sein und darf maximal um 20 % erweitert werden.
Die Höhe des Beitrages wird anhand eines Punktesystems berechnet.
Auch für den Abbau von architektonischen Barrieren kann um einen Beitrag angesucht werden.Die Förderungen der beiden oben genannten Ämter sind nicht kumulierbar.
* gilt für die Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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Energie- bzw. Kubaturbonus
Zusatzgewinn – mehr Wohnraum
Der Energiebonus, auch Kubaturbonus genannt, ist eine Art „Belohnung“ für eine energetische Gebäudesanierung von Wohngebäuden, die vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden. Bei Erreichen von KlimaHaus B oder R kann die bestehende Kubatur in definierten Zonen um 20 % oder mindestens 200 m3 erweitert werden. 200 m3 entsprechen einer Wohnfläche von ca. 70 m2.
Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Wohngebäude, die vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden.
Der Energie- bzw. Kubaturbonus kann bis 31.12.2026 in Anspruch genommen werden.
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W.-Gebert-Deeg-Straße 7
I-39100 Bozen (BZ)Georg Kantioler
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Mobil 335 7602818
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Referenzen
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