Baumarkt - Angebote
Brandschutz
Im Bereich des Brandschutzes nehmen wir unsere Beratungstätigkeit besonders genau.
Mit der Verschärfung der Brandschutznormen in den letzten Jahren haben die verschiedenen Berufsgruppen, die in der Welt des Baugewerbes tätig sind, fast täglich mit der Auswahl passiver Brandschutzsysteme zu tun, sei es bei der Planung, dem Bau oder der Verwaltung von Gebäuden.
Aus dieser Notwendigkeit heraus entstand unsere 5. Beratungsschiene: Brandschutz.
Unser Beratungspaket
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Brandschutz für den Neubau und Sanierungen.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des passiven Brandschutzes.
- 01
Beratung
Wir beraten in Bezug auf Normen sowohl in der Planungsphase beim Neubau und in der Sanierung als auch in der Ausführungsphase und informieren zu zertifizierten Systemaufbauten und dem Brandverhalten von Baustoffen.
- 02
Analyse
Wir analysieren die bestehenden technischen Dokumentationen in Bezug auf die aktuell geltenden Brandschutzbestimmungen und schlagen Möglichkeiten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der betroffenen Bauteile vor.
- 03
Dokumentation
Auf Wunsch erstellen wir für Sie eine technische Dokumentation, die die Anwendbarkeit bzw. Machbarkeit der Lösungen beinhaltet. Außerdem bieten wir technische Unterstützung in der Ausführungsphase sowie die Erstellung der nötigen Unterlagen und Brandschutzzertifikate für die Endabnahme.
Brandschutzprinzipien
Beim Brandschutz spricht man passivem und aktivem Brandschutz. Dabei geht es sowohl um die vorbeugenden Maßnahmen, die bereits in der Bauphase getroffen werden, als auch um das Erkennen und Löschen eines Brandes. Beides ist notwendig, um den Schutz des Gebäudes im Falle eines Brandes gewährleisten zu können.
Passiver Brandschutz (vorbeugender/organisatorischer Brandschutz)
Der passive Brandschutz beinhaltet alle vorbeugenden Maßnahmen, um eine Entstehung des Brandes zu verhindern, bzw. im Falle eines Brandes die Ausbreitung des Feuers für eine vorgeschriebene Zeit zu unterbinden. Diese Dauer wird je nach Verwendung des Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben.
Ziele des passiven Brandschutzes sind:
- Aufhalten der Rauchgasverbreitung
- Vermeidung Ausbreiten der Flammen
- Unterdrückung thermischer Auswirkungen im Bereich des Brandes
- Aufrechterhaltung der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile
- Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Rettungskräften
- Kontinuität der Arbeit (bei spezifischen Aktivitäten)
Die Ausbreitung des Brandes soll ohne menschliches Eingreifen oder externe Energieversorgung bis zum Eingreifen der Rettungskräfte so lange wie möglich unterbunden werden. Durch diese vorbeugenden Maßnahmen soll eine rechtzeitige Evakuierung des betroffenen Gebäudes ermöglicht werden.
Aktiver Brandschutz (technischer Brandschutz)
Darunter fallen alle abwehrenden Maßnahmen, z.B. Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, usw., die zum Erkennen und Löschen von Bränden dienen.
Unsere Beratungsschiene beschäftigt sich ausschließlich mit dem passiven / vorbeugenden / organisatorischen Brandschutz.
Gesetze und Normen
Der italienische Gesetzgeber hat für viele Gebäudetypen und Nutzungsformen genaue Vorschriften erlassen. Diese Materie ist äußert komplex, da es sich meist um Dekrete des Ministerpräsidenten handelt. Die aktuelle Gesetzgebung geht auf ein Dekret von 1982 zurück, das durch viele weitere Dekrete laufend aktualisiert wurde (z.B. D.P.R. 1/8/2011 nr. 151, D.M. 03/08/2015 RTO, D.M. 18/10/2019). Ebenso gibt es noch zusätzlich regionale Vorschriften.
Der Gesetzgeber hat 80 Tätigkeiten genau aufgelistet, die den Vorschriften unterliegen (z.B. Schulen, Kindergärten, Hotels, …). Diese sind zusätzlich noch nach Größe unterschiedlich zu bewerten. Der Verantwortliche einer brandschutzpflichtigen Tätigkeit (Inhaber, Geschäftsführer, …) muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der Gemeinde ein Brandschutzprojekt einreichen und nach den Arbeiten eine brandschutztechnische Abnahme durchführen lassen.
Oft stehen praktische Brandschutzlösungen im Widerspruch zu den ästhetischen Anforderungen – deshalb suchen wir geeignete Lösungen, um auch diesen Anfragen gerecht zu werden. Da hilft auch die Möglichkeit einer brandschutztechnischen Gesamtplanung, die im neuen Dekret vom 18.10.2019 vorgesehen ist, wonach nicht nur starre Regeln einzuhalten sind, sondern wo Brandschutz als Ganzes gesehen wird und sich somit oft größere Spielräume ergeben – wir helfen Ihnen diese zu finden.
Brandverhalten
Unter Brandverhalten oder auch Baustoffklasse, Euroklasse und Brandklasse versteht man immer das selbe. Dabei wird die Brennbarkeit der Materials beschrieben. In Europa muss jeder Baustoff dahingehend klassifiziert sein. Es gilt entweder die europäische Norm oder die italienische Norm. Bei der europäischen Norm werden das Brandverhalten, die Rauchentwicklung und das Abtropfen im Brandfall beschrieben, während es bei der italienischen Norm nur die Klassen (classe 0, classe 1, classe 2 und classe 3) gibt, die nur die Brennbarkeit beschreiben.
Feuerwiderstand von Bauteilen
Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen. Die Prüfung der Bauteile wird nach geltenden Normen im Brandraum durchgeführt. Bei dieser Prüfung wird das Verhalten den Bauteils bei Brandbeanspruchung geprüft. Versagenskriterien sind dabei der Verlust von Raumabschluss und die Überschreitung zulässiger Temperaturerhöhung auf der dem Feuer abgewandten Seite. Bei tragenden Bauteilen ist darüber hinaus der Verlust der Tragfähigkeit ein mögliches Versagenskriterium. Im ingenieurmäßigen Brandschutz hingegen können seitens eines befugten Technikers Systemaufbauten mit der entsprechenden Feuerwiderstandsfähigkeit berechnet werden.
Die Klassifizierung erfolgt nach der Zeitdauer, die das Bauteil dem Feuer Widerstand bietet.
Die Klassen setzen sich aus Buchstaben und der Angabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten zusammen. Die Buchstaben kennzeichnen dabei das jeweilige Leistungskriterium.
R = Tragfähigkeit
E = Raumabschluss
I = Wärmedämmung
Beispiele:
R 90 = 90 min. Tragfähigkeit (z.B. Stahlsäule)
EI 60 = 60 min. Raumabschluss + Wärmedämmung (z.B. Trockenbauwand)
REI120 = 120 min. Tragfähigkeit + Raumabschluss + Wärmedämmung (z.B. Stahlbetonwand)
In der Praxis müssen deshalb vor Ausführung der Arbeiten geprüfte Systemaufbauten je nach Projektvorgaben ausgewählt werden, die dann genau laut Prüfzertifikat auszuführen sind.
Wir haben eine große Auswahl an Lieferanten aus ganz Europa, die eine Vielzahl an Prüfzertifikaten besitzen.
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TopHaus AG
Bereich Brandschutz
W.-Gebert-Deeg-Straße 7
I-39100 Bozen (BZ)
Geom. Moreno Pavanello
Technischer Leiter "Brandschutz"
Mobil 366 69 36 785
brandschutz_at_tophaus.com